Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum11.07.2025
- UrheberBundesregierung
Das erste Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes passt Regelungen des deutschen Rechts an das europäische Recht an. Es legt fest, dass die oberste Bundesbehörde für Kultur und Medien künftig die Einfuhrgenehmigungen für Kulturgüter erteilt und erleichtert einige Vorgaben für die vorübergehende Ausfuhr von Kulturgütern.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.