Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum21.11.2025
- UrheberBundesregierung
Es geht um einen Vertrag, der ein neues technisches System namens NOOTS einrichtet. Dieses System soll es ermöglichen, elektronische Nachweise und Daten schnell und unkompliziert zwischen öffentlichen Stellen auszutauschen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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