Gesetz zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum10.07.2026
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz wird die automatische Anpassung der Abgeordnetenentschädigung gestrichen. Stattdessen muss die Anpassung künftig jährlich durch ein Gesetz bestätigt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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