Gesetz zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenabschaffungsgesetz - LkSAG)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum18.12.2025
- UrheberBundesregierung
Dieses Gesetz hebt die Vorschriften auf, die Unternehmen dazu verpflichten, sicherzustellen, dass in ihren Lieferketten keine Menschenrechtsverletzungen geschehen. Es soll deutschen Unternehmen helfen, bürokratische Hindernisse abzubauen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.