Gesetz über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum27.08.2025
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz soll das ehrenamtliche Engagement stärken. Es erhöht den Haftungsfreibetrag für Vorstände und Mitglieder von Vereinen von 840 auf 3.000 Euro jährlich.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.