Compliance & Regulatory Monitor

... Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes

In diesem Gesetz wird geregelt, dass Kleingärten bis zu einer Leistung von 600 Watt mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden dürfen. Das bedeutet, dass die Betreiber von Kleingärten nun eigene Solarstromanlagen installieren können, um ihren eigenen Strom zu erzeugen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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