Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 - ERPWiPlanG 2026)
- ArtGesetz
- BrancheFinanzen
- Datum19.12.2025
- UrheberBundesregierung
Im Gesetz wird festgelegt, wie viel Geld für Förderzwecke im Jahr 2026 bereitgestellt wird. Insgesamt stehen rund 1,324 Milliarden Euro zur Verfügung, unter anderem für zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Gesetz zur Einführung des Tarifs auf Rädern zur automatischen Anpassung des Steuerrechts an die kalte Progression
- Haushaltsbegleitgesetz 2027
- Jahressteuergesetz 2026
- Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente
- Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und anderer Gesetze (30. BAföGÄndG)