Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über den Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum21.11.2025
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz geht es um ein Abkommen zwischen Deutschland und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es regelt, wo die Behörde ihren Sitz haben wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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