Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
- ArtGesetz
- BrancheFinanzen
- Datum13.05.2026
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz regelt den Zugang für Menschen mit Schulden zu Schuldnerberatungsdiensten. Es sorgt dafür, dass diese Dienste unabhängig sind und für die Ratsuchenden günstige oder kostenlose Beratung anbieten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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