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Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 - Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)

Das Gesetz ändert das Grundgesetz in Artikel 3, Absatz 3. Es fügt das Merkmal 'sexuelle Identität' hinzu, um nicht-heteronormative Lebensweisen besser zu schützen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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