Gesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union
- ArtGesetz
- BrancheImmobilien
- Datum08.05.2026
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz regelt, wie Daten bei Kurzzeitvermietungen von Unterkünften ausgetauscht werden. Die Bundesnetzagentur wird dabei zur zentralen Stelle für den Datenaustausch zwischen den verschiedenen Behörden und den Online-Plattformen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.