Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung durch die Behandlung von Petitionen durch den Deutschen Bundestag (PetG)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum18.12.2025
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung ermöglicht es Bürgern, Petitionen, also Anträge oder Beschwerden, an den Deutschen Bundestag zu richten. So können sie ihre Anliegen direkt einbringen und eine öffentliche Aufmerksamkeit dafür schaffen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Gesetz zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung
- Gesetz zur Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Krediten durch Parteien
- Gesetz über die Bundeszentrale für politische Bildung (BpBG)
- Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
- Gesetz zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG)