Compliance & Regulatory Monitor

Gesetz zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)

Das Gesetz regelt, welche Leistungen ukrainische Geflüchtete ab dem 1. April 2025 erhalten, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis für vorübergehenden Schutz beantragt haben.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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