Gesetz zur Aufhebung des Polizeibeauftragtengesetzes
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum19.03.2026
- UrheberBundesregierung
Dieses Gesetz hebt das Polizeibeauftragtengesetz auf. Das bedeutet, dass bestimmte vorher festgelegte Regelungen für Polizeibeauftragte nicht mehr gelten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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