Gesetz zur Einführung einer Beweislastumkehr bei der selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum06.05.2026
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz führt eine Beweislastumkehr bei der selbständigen erweiterten Einziehung von Vermögenswerten ein. Dies bedeutet, dass in bestimmten Fällen die betroffene Person nachweisen muss, dass ihr Vermögen nicht aus illegalen Aktivitäten stammt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.