Gesetz zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum26.03.2026
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz verbietet gemeinnützigen Organisationen, Unternehmen öffentlich bloßzustellen, wenn die Gründe parteipolitischer Art sind. Ziel ist es, zu verhindern, dass andere Unternehmen oder Verbraucher durch solche Maßnahmen dazu gebracht werden, den Kontakt zu diesen Unternehmen abzubrechen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.