Gesetz zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum10.07.2026
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz wird festgelegt, dass Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre auf ihre Gehälter verzichten können. Das bedeutet, dass sie freiwillig auf Teile oder sogar ganz auf ihr Einkommen verzichten dürfen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.