Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum10.07.2026
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz wird beschlossen, dass die Entschädigung von Bundestagsabgeordneten im Jahr 2026 nicht angepasst wird. Normalerweise würden diese Entschädigungen basierend auf einem bestimmten Index steigen, aber das wird ausgesetzt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.