Gesetz zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum29.07.2026
- UrheberBundesregierung
Dieses Gesetz verbietet den Handel mit Gegenständen, die mit Opfern des Nationalsozialismus zu tun haben, wie z.B. Briefe, amtliche Dokumente oder Kleidungsstücke.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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