Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren
- ArtGesetz
- BrancheStrafrecht
- Datum15.07.2026
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz regelt, dass Internetanbieter IP-Adressen speichern müssen. Damit sollen die Befugnisse der Polizei und Staatsanwaltschaft zur Datenerhebung im Strafverfahren verbessert werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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