Gesetz zur Berücksichtigung von Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum06.05.2026
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz zur Berücksichtigung von Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren regelt, wie in Fällen von Gewalt innerhalb von Familien bei Entscheidungen über das Sorgerecht und den Umgang mit Kindern vorgegangen werden soll. Ziel ist es, die Sicherheit und das Wohl der Kinder zu schützen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.