Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß §11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum03.07.2026
- UrheberBundesregierung
Dieses Gesetz stellt das Anpassungsverfahren für das Jahr 2026 ein. Das Anpassungsverfahren bezieht sich auf gesetzliche Regelungen zur Anpassung von Entgelten oder anderen finanziellen Leistungen für Abgeordnete.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.