... Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs - Rückführung und Weiterentwicklung des Rechts der Eigenbedarfskündigung im privaten Wohnraummietrecht
- ArtGesetz
- BrancheImmobilien
- Datum09.07.2026
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz ändert einige Regeln, die sich mit der Kündigung von Mietverträgen wegen Eigenbedarf beschäftigen. Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder seine Familienangehörigen benötigt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.