Gesetz zur Nichterhebung einer Erbschaft- und Schenkungsteuer (Erbschaftsteuernichterhebungsgesetz - ErbStNichtG)
- ArtGesetz
- BrancheFinanzen
- Datum22.07.2026
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz zur Nichterhebung einer Erbschaft- und Schenkungsteuer bedeutet, dass keine Steuern auf Erbschaften und Schenkungen erhoben werden. Es gibt auch Regelungen für bestehende Fälle und einen Übergangszeitraum.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.