Gesetz zur Strafbarkeit der Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum22.07.2026
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz wird die Strafbarkeit von Personen geregelt, die strafprozessuale Ermittlungen behindern, besonders wenn es um Paralleljustiz durch islamische Friedensrichter geht. Es wird ein neuer Paragraph im Strafgesetzbuch eingefügt, der darüber hinaus schwere Strafen für entgeltliches Handeln vorsieht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.