Gesetz zur Einführung eines Straftatbestandes des Amtsmissbrauchs zum Nachteil Dritter
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum22.07.2026
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz führt einen neuen Straftatbestand ein, der den Amtsmissbrauch zum Nachteil Dritter bestraft. Das bedeutet, wenn jemand seine Amtsgewalt missbraucht, sodass eine andere Person dadurch geschädigt wird, macht er sich strafbar.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.