Gesetz zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum14.08.2026
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung regelt die Gründung und den Zweck einer Stiftung. Diese Stiftung soll das Gedenken an die Schicksale von Menschen, die durch Flucht und Vertreibung betroffen waren, fördern und die Versöhnung unterstützen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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