Gesetz über eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland (Bundesopferbeauftragtengesetz - BOpfBeG)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum11.09.2026
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz regelt die Position einer Beauftragten oder eines Beauftragten der Bundesregierung, die sich um die Anliegen von Personen kümmert, die in Deutschland von terroristischen Straftaten betroffen sind. Die neue Stelle soll Informationen bereitstellen und Unterstützung anbieten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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