Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 - ERPWiPlanG 2027)
- ArtGesetz
- BrancheFinanzen
- Datum14.08.2026
- UrheberBundesregierung
Dieser Gesetzesentwurf stellt den Wirtschaftsplan für das ERP-Sondervermögen für das Jahr 2027 auf. Das ERP-Sondervermögen verwaltet Mittel, die für wirtschaftliche Förderungen in Deutschland genutzt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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