Compliance & Regulatory Monitor

Gesetz zum Ausschluss der Verjährung von Herausgabeansprüchen bei abhanden gekommenen Sachen, insbesondere bei in der NS-Zeit entzogenem Kulturgut (Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz - KRG)

Das Gesetz regelt, dass der Anspruch auf die Rückgabe von verlorenen oder gestohlenen Sachen, wie zum Beispiel Kulturgut aus der Zeit des Nationalsozialismus, nicht verjährt, wenn diese Dinge bösgläubig erworben wurden. Das bedeutet, wenn jemand etwas erwirbt, obwohl er weiß, dass es vorher gestohlen wurde, kann der ursprüngliche Besitzer es auch nach langer Zeit zurückfordern.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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