Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
- ArtGesetz
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum04.02.2020
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz regelt die Verantwortung für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen aus Kernkraftwerken. Kernkraftwerksbetreiber bleiben verantwortlich für die Stilllegung und den Rückbau ihrer Anlagen, während der Bund sich um die Zwischen- und Endlagerung kümmert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.