Strafrechtsänderungsgesetz - Aufnahme einer gegenüber dem Gemeinwohl feindlichen oder gleichgültigen Haltung als besonderer Umstand der Strafzumessung
- ArtGesetz
- BrancheStrafrecht
- Datum10.06.2022
- UrheberBundesregierung
Es geht um eine Änderung im Strafrecht. Diese besagt, dass eine feindliche oder gleichgültige Haltung gegenüber dem Gemeinwohl bei der Bestrafung von bestimmten Straftaten berücksichtigt wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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