Compliance & Regulatory Monitor

Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.

Der Titel deutet darauf hin, dass es um Rabattvereinbarungen für bestimmte Wirkstoffe im Gesundheitsbereich geht. Unternehmen sollten in der Lage sein, diese Wirkstoffe zu liefern und sich an dem Open-House-Verfahren zu beteiligen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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