Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
- ArtAusschreibung
- BrancheGesundheit
- Datum04.08.2026
- AuftraggeberKKH Kaufmännische Krankenkasse
Es geht um Rabattvereinbarungen für bestimmte Medikamente. Diese Vereinbarungen sind nicht exklusiv und können im Rahmen eines speziellen Verfahrens, dem Open-House-Verfahren, abgeschlossen werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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