Compliance & Regulatory Monitor

Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.

Es handelt sich um Ausschreibungen, um nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für bestimmte Arzneimittel, die durch das Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt sind. Die Vergabe erfolgt im sogenannten Open-House-Verfahren, das Flexibilität beim Abschluss von Verträgen bietet.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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