Compliance & Regulatory Monitor

Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.

Der Titel deutet darauf hin, dass es um das Eingehen von Rabattvereinbarungen für bestimmte Wirkstoffe im Gesundheitsbereich geht. Unternehmen müssen wahrscheinlich Angebote für diese Wirkstoffe erstellen und sich bereit erklären, im Rahmen des Open-House-Verfahrens an diesen Rabattvereinbarungen teilzunehmen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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