Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Raltegravir (ATC: J05AJ01).
- ArtAusschreibung
- BrancheGesundheit
- Datum12.08.2026
- AuftraggeberAOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
Es geht um einen Vertrag, der einen Rabatt für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Raltegravir regelt. Dieser Vertrag ist nicht exklusiv, das heißt, mehrere Anbieter können an dem Rabatt teilnehmen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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