Compliance & Regulatory Monitor

Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.

Die Ausschreibung deutet darauf hin, dass es um Rabattvereinbarungen für bestimmte Medikamente geht, die im Rahmen eines Open-House-Verfahrens abgeschlossen werden sollen. Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten, die genannten Wirkstoffe zu liefern und dabei die Vereinbarungen zu den Rabatten einzuhalten.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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