Compliance & Regulatory Monitor

Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.

Es werden nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für bestimmte Wirkstoffe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) gesucht. Unternehmen müssen Angebote erstellen, um Preisnachlässe auf die genannten Arzneimittel anzubieten.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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