Compliance & Regulatory Monitor

Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.

Es geht um Rabattvereinbarungen für bestimmte Wirkstoffe im Gesundheitswesen. Unternehmen müssen wahrscheinlich Preise und Bedingungen für die Lieferung dieser Wirkstoffe anbieten.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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