Compliance & Regulatory Monitor

Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.

Es werden Rabattvereinbarungen für bestimmte Wirkstoffe gesucht, die im Rahmen des Gesundheitswesens eingesetzt werden. Unternehmen müssen daher Medikamente oder pharmazeutische Produkte liefern, die unter diese Vereinbarungen fallen, und unter Umständen an einer Ausschreibung teilnehmen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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