Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
- ArtAusschreibung
- BrancheGesundheit
- Datum16.09.2026
- AuftraggeberKKH Kaufmännische Krankenkasse
In diesem Eintrag geht es um Rabattvereinbarungen für bestimmte Medikamente, die im Gesetz im § 130a Abs. 8 SGB V geregelt sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Lieferung von zwei Ultraschallsystemen für die kardiologische und nephrologische Diagnostik für die Helios Klinikum Berlin-Buch GmbH
- Modernisierung der Ultraschalldiagnostik in mehreren Fachabteilungen
- 1/DLII6/VM153 - RV Delta-Xpress-Fertigschienen, divers
- Altmark Klinikum gGmbH, Umbau Notaufnahme, Medizintechnik Patientenmonitoring
- Rahmenvereinbarung für Grünschnitt- und Pflegearbeiten für 48 Monate