Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1a (ausschließlich zur subkutanen Anwendung), ATC L03AB07 f. d. Z. 01.11.26-31.10.28
- ArtAusschreibung
- BrancheGesundheit
- Datum18.09.2026
- Angebotsfrist05.09.2029
- AuftraggeberDAK-Gesundheit
Die Ausschreibung verlangt wahrscheinlich die Lieferung von Interferon beta-1a, einem Medikament, das subkutan angewendet wird. Das Unternehmen müsste also dieses Medikament bereitstellen und Rahmenbedingungen für eine Rabattvereinbarung nach den genannten gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Lieferung von zwei Ultraschallsystemen für die kardiologische und nephrologische Diagnostik für die Helios Klinikum Berlin-Buch GmbH
- Modernisierung der Ultraschalldiagnostik in mehreren Fachabteilungen
- 1/DLII6/VM153 - RV Delta-Xpress-Fertigschienen, divers
- Altmark Klinikum gGmbH, Umbau Notaufnahme, Medizintechnik Patientenmonitoring
- Rahmenvereinbarung für Grünschnitt- und Pflegearbeiten für 48 Monate