Compliance & Regulatory Monitor

Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung

In diesem Urteil wurde entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte keinen Anspruch auf höhere Mehrarbeitszuschläge haben, bevor sie mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Nur wenn diese Stunden überschritten werden, stehen ihnen die Zuschläge laut Tarifvertrag zu.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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