Dienstliche Äußerungen von Amtsträgern gegenüber Dritten können Gegenstand der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes sein. Die heimliche private T
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.06.2026
- Aktenzeichen3 StR 97/26
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Angeklagter heimlich eine Polizeivernehmung aufgenommen hat. Solche geheimen Aufnahmen können gegen die Vertraulichkeit des Wortes verstoßen und sind in vielen Fällen unzulässig.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.