Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung eines anwaltlich vertretenen Beteiligten
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum01.03.2023
- AktenzeichenXII ZB 18/22
In diesem Urteil wird entschieden, dass eine Person, die durch einen Anwalt vertreten ist, in bestimmten Fällen Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen kann, wenn eine wichtige Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder falsch ist. Dabei ging es um einen Streit über den Versorgungsausgleich nach einer Scheidung.
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