Unzulässigkeit einer Filmberichterstattung über Kindesentführung wegen Schutzbedürftigkeit des Opfers
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.06.2023
- AktenzeichenVI ZR 309/22
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Fernsehberichterstattung über eine Kindesentführung nicht in voller Länge erlaubt ist. Der Schutz des Opfers, in diesem Fall eines Kindes, hat Vorrang vor dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.