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Fernwärmelieferungsverhältnis: Fortentwicklung der Dreijahreslösung bei langjährig nicht weiter verfolgten, rechtzeitigen Widerspruchs gegen Preiserhöhungen

In diesem Urteil geht es um einen Streit zwischen Kunden und einem Fernwärmelieferanten über preiserhöhte Rechnungen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein früher Widerspruch der Kunden gegen Preiserhöhungen nicht mehr berücksichtigt werden kann, da sie den Widerspruch lange Zeit nicht verfolgt haben.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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