Festlegung des individuellen Effizienzwerts eines Gasverteilernetzbetreibers durch die Bundesnetzagentur: Systemische Bevorzugung von Unternehmen mit besonderen Netzstrukturen durch das für den Effizienzvergleich in der dritten Regulierungsperiode Gas herangezogene Modell; Effizienzwert von 100% - Effizienzvergleich II
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum26.09.2023
- AktenzeichenEnVR 43/22
In diesem Fall hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass die Bundesnetzagentur beim Festlegen der Effizienzwertung für einen Gasverteilernetzbetreiber einen Fehler gemacht hat. Die bisherigen Methoden führten dazu, dass einige Unternehmen bevorzugt wurden, weil ihre speziellen Strukturen nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.