Fernwärmelieferungsvertrag: Gestaltungsspielraum eines Fernwärmeversorgungsunternehmens bei der Ausgestaltung einer im laufenden Vertragsverhältnis einseitig für die Zukunft angepassten Preisänderungsklausel
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum27.09.2023
- AktenzeichenVIII ZR 263/22
In diesem Urteil ging es um einen Fernwärmelieferungsvertrag und speziell um eine Klausel zur Preisänderung, die ein Unternehmen unrechtmäßig einseitig für die Zukunft anpassen wollte. Das Gericht entschied, dass die Regeln dafür nicht eingehalten wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.