Angabe von weiteren verbundenen Verträgen mit dem Zusatz "ggf." in einer Widerrufsinformation eines Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.02.2025
- AktenzeichenXI ZR 146/22
In diesem Urteil geht es um einen Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags. Die Klägerin wollte den Vertrag widerrufen, hatte aber nicht alle Vorgaben beachtet, was zu Problemen führte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils