Einziehung von Taterträgen: Erwerb von Finanzinstrumenten durch verbotene Insidergeschäfte; Berücksichtigung von Aufwendungen für die Anschaffung, Transaktionskosten der Veräußerung oder angefallener Kapitalertragssteuern; Reinvestition von Taterträgen; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum06.12.2023
- Aktenzeichen2 StR 471/22
In diesem Urteil geht es um Insidergeschäfte, die illegal sind. Wenn jemand durch solche Geschäfte Gewinne macht, können diese Gewinne eingezogen werden, ohne dass man die Kosten für den Kauf oder Verkauf abziehen kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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